KIÄrzt:innen im Ruhestand arbeiten meist in Praxisvertretung, als Konsiliarärzt:in, in einzelnen Diensten oder in Teilzeit auf Station und in der Ambulanz. Die Form bestimmt Umfang, Vergütung und Planbarkeit.
Praxisvertretung
Vertretung bei Urlaub oder Krankheit, oft ein bis zwei Tage pro Woche. Üblich ist ein Stundensatz. Planbar, aber abhängig vom Bedarf der Praxis.
Konsildienst
Konsiliarische Mitbetreuung einzelner Patient:innen, zum Beispiel in Kardiologie oder Neurologie. Meist als Honorartätigkeit mit wenigen Stunden pro Woche.
Hintergrund- und Bereitschaftsdienst
Erreichbarkeit und Entscheidungen im Hintergrund. Für Einrichtungen wertvoll, wenn erfahrene Fachärzt:innen einspringen. Wochenenden und Nächte sind hier häufiger.
Teilzeit auf Station oder in der Ambulanz
Feste Tage pro Woche im Team, in der Regel als Anstellung mit Bruttogehalt. Hier greift die Aktivrente.
Checkliste vor dem Start
- Wie viele Stunden pro Woche möchte ich arbeiten, und an welchen Tagen?
- Sind Wochenenden oder Nachtdienste für mich möglich?
- Anstellung oder Honorar, und was bedeutet das für Steuer und Versicherung?
- Ist die Berufshaftpflicht geklärt?
Häufige Fragen
Wie viele Stunden sind üblich?
Die Anzeigen auf dem Portal nennen Mindestwerte ab etwa vier Wochenstunden. Mehr ist nach Absprache möglich.
Muss ich Nachtdienste übernehmen?
Nein. Sie legen im Profil fest, welche Dienste und Wochenenden für Sie infrage kommen.
Dieser Beitrag gibt Orientierung und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 13. Oktober 2026.
Passende Tätigkeit finden
Anonymes Profil anlegen, Stellen mit Nettoberechnung sehen, Kontakt erst nach Ihrer Freigabe.